Keine Haftung nach § 7 StVG für explodierte Batterie eines Elektrorollers
Elektroroller sind heutzutage ein beliebtes Beförderungsmittel für Kurzstrecken. Jedoch bringen diese auch einige Gefahren mit sich, dessen sich manche Nutzer möglicherweise gar nicht bewusst sind. Der BGH hat mit Urteil vom 24. Januar 2023 entschieden, dass die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht greift, wenn eine aus einem Elektroroller entnommene Batterie während des Aufladens explodiert.
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