Haftung des Halters eines Anhängers nach StVG
Anfang 2023 sprach der BGH ein Urteil bzgl. der Haftung von Anhängerhaltern im Straßenverkehr. Es geht um die Frage, ob ein Halter für Schäden haftet, wenn sein ordnungsgemäß abgestellter Anhänger durch einen Dritten in Bewegung gesetzt und dadurch ein Schaden verursacht wird. Der BGH entschied, dass eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG (alte Fassung) bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG (neue Fassung) grundsätzlich besteht, wenn sich eine typische Gefahr des Anhängers verwirklicht.
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