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Rücktritt vom Reisevertrag beim zeitlich begrenztem Einreiseverbot?

Am 15 Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil X ZR 79/22 eine wegweisende Entscheidung im Reiserecht getroffen, die insbesondere für Pauschalreisende und Reiseveranstalter von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot außergewöhnliche Umstände darstellt, die einen Rücktritt vom Reisevertrag rechtfertigen, sodass ein Pauschalreiseveranstalter keinen Entschädigungsanspruch gegenüber einem Reisenden geltend machen könnte.

Hintergrund des Falles:

Der Fall, der von dem BGH verhandelt wurde, betraf eine Pauschalreise, die von einem Reiseveranstalter angeboten wurde. Der Kläger trat jedoch mehrere Monate vor Reisebeginn vom Vertrag zurück. Grund für den Rücktritt war ein befristetes Einreiseverbot für das Zielland, das vor dem geplanten Reisebeginn enden sollte. Der Reiseveranstalter verlangte eine Entschädigung gem. § 651 h Abs. 1 BGB, da der Rücktritt aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt war.

Rechtliche Grundlage:

Der Kläger stützte sich auf das deutsche Pauschalreiserecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 651.a ff. geregelt ist. Ein Rücktritt des Reisenden von einer Pauschalreise kann grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten erfolgen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt, dass die Reise unzumutbar macht. Dies wäre abzulehnen, wenn die Beendigung des Einreiseverbots vor dem Reisebeginn die Situation für den Reisenden tatsächlich entschärfen und ein Zurückkehren zur ursprünglichen Reisevereinbarung zumutbar werden würde.

Entscheidung des Gerichts:

Der BGH stellte klar:

1.     Einreiseverbot als außergewöhnlicher Umstand:

Ein befristetes Reiseverbot kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, wenn es die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt auch für Reiseverbote, die vor Reisebeginn enden.

2.     Zeitpunkt des Rücktritts:

Zudem kommt es darauf an, ob die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktrittes eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise erwarten ließen.

 

Bedeutung der Entscheidung:

Diese Entscheidung ergänzt die bisherige Rechtsprechung und stärkt die Rechte von Reisenden, indem sie die Unsicherheiten bei Einreiseverboten berücksichtigt. Der Reisende sei nicht verpflichtet, die weitere Entwicklung abzuwarten, wenn das Einreiseverbot kurz vor dem Reisebeginn endet. Für Reisende bedeutet dies, dass sie bei einem Rücktritt aufgrund von Einreiseverboten unter bestimmten Umständen nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sind. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Umstände bei Reiserücktritten. Sie bietet Reisenden Schutz vor unbilligen Entschädigungsforderungen, während sie gleichzeitig die Interessen der Reiseveranstalter berücksichtigt.

Bild von Rechtsanwalt Cihan Kati im Anzug
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