Fristlose Kündigung nach Übergriff auf Betriebsfeier
Betriebsfeiern bieten für viele Arbeitnehmer eine Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre mit Kollegen und Vorgesetzten zu interagieren. Doch auch in solchen entspannten Situationen gelten klare Regeln des respektvollen Umgangs miteinander. Ein aktueller Fall aus der Rechtsprechung zeigt, dass ein Fehlverhalten selbst bei solchen Veranstaltungen schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
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