Rechtsanwalt in Hannover feiert Jubiläum

Schornstein nicht sondereigentumsfähig

WEG-Recht: In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 85 S 52/23) wurde klargestellt, dass Schornsteine grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum gehören – selbst wenn sie nur von einem einzigen Eigentümer genutzt werden.

Dies ist besonders für Wohnungseigentümer von großer Bedeutung, da es darüber entscheidet, ob die Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, bevor Veränderungen vorgenommen werden können.

Der Fall: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Im gegenständlichen Haus lebt eine große Eigentümergemeinschaft. Obwohl der Schornstein nur von einer einzelnen Familie genutzt wird, stellte sich die Frage, ob er als Sondereigentum oder als Gemeinschaftseigentum zu betrachten ist. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin II (Az. 85 S 52/23) war eindeutig:

"Schornsteine gehören zu den Teilen des Gebäudes, die für dessen Sicherheit erforderlich sind. Sie sind damit nicht sondereigentumsfähig und stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Schornstein – wie hier – nur einem Wohneigentum dient."
Die Bedeutung des Urteils für Wohnungseigentümer

Diese Feststellung hat erhebliche Konsequenzen für die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum. Im vorliegenden Fall kann die Familie, die den Schornstein nutzt, keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen, wie dieser genutzt oder verändert wird. Die Nutzung des Schornsteins und eventuelle Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unterliegen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Einheitliche Regelungen für Eigentümergemeinschaften

Das Urteil stärkt die Rechte der Eigentümergemeinschaft und sorgt für Klarheit in Bezug auf die Instandhaltung und Verwaltung von Schornsteinen und anderen sicherheitsrelevanten Teilen des Gebäudes. Eigentümer, die von solchen Maßnahmen betroffen sind, sollten sich bewusst sein, dass sie keine Alleinentscheidungen treffen können, wenn es um das Gemeinschaftseigentum geht.

Wenn Sie als Eigentümer unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Sie in einer Eigentümergemeinschaft haben, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt in Hannover zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und ordnungsgemäße Maßnahmen im Sinne der Eigentümergemeinschaft umgesetzt werden.

Bild von Rechtsanwalt Cihan Kati im Anzug
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