Rechtliche Aspekte des Pilzesammelns: Ein Leitfaden für die Pilzsaison
Besonders hervorzuheben ist der Bronzeröhrling (Boletus aereus), dessen Sammeln nach wie vor verboten ist. Im Folgenden geben wir einen Überblick über wichtige Vorschriften und Richtlinien, die Sie beachten sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
1. Pilzesammeln und Naturschutzrecht
In Deutschland dürfen wild wachsende Pilze nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Laut der Bundesartenschutzverordnung ist das Sammeln in haushaltsüblichen Mengen erlaubt, die sich in der Regel auf 1 bis 2 Kilogramm pro Person und Tag belaufen. Diese Menge reicht für ein bis zwei Mahlzeiten und sollte nicht überschritten werden. Wer größere Mengen sammeln möchte – sei es aus privatem oder gewerblichen Interesse – benötigt eine Genehmigung, die sogenannte „Pilzsammelerlaubnis“, die in der Regel von der unteren Naturschutzbehörde erteilt wird. Ohne diese Erlaubnis drohen empfindliche Bußgelder.
2. Geschützte Pilzarten: Der Bronzeröhrling und andere
Einige Pilzarten stehen unter besonderem Schutz und dürfen nur in geringen Mengen gesammelt werden. Dazu gehören unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge, Rotkappen und Birkenpilze. Der Bronzeröhrling gehört hingegen zu den Pilzarten, die gar nicht gesammelt werden dürfen. Das Sammeln dieser seltenen Art ist streng verboten und Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Weitere geschützte Pilze, wie der Kaiserling oder Trüffel, dürfen ebenfalls nicht entnommen werden. Auch wenn Sie Pilze zum Eigenbedarf sammeln, sollten Sie sich der verschiedenen geschützten Arten bewusst sein, um ungewollte Rechtsverstöße zu vermeiden.
3. Rechtliche Vorgaben zur Sammelmenge
Es gibt keine allgemeingültige Gewichtsgrenze in Deutschland, doch in der Praxis hat sich die Grenze von 1 bis 2 Kilogramm pro Tag und Person als Richtwert etabliert. Dies entspricht dem, was für den persönlichen Bedarf ausreicht. Der Schutz der Pilzflora hat dabei oberste Priorität, weshalb das gewerbliche Sammeln ohne Genehmigung streng untersagt ist. Selbst wer Pilze für Freunde oder Familie in größeren Mengen sammelt, kann sich strafbar machen.
4. Wo darf man Pilze sammeln?
Das Sammeln von Pilzen ist nur an Stellen erlaubt, die nicht unter einem Betretungsverbot stehen. Naturschutzgebiete sind in den meisten Fällen tabu, da hier der Schutz von Flora und Fauna im Vordergrund steht. Zudem gibt es bestimmte Vorschriften in den Waldgesetzen der Bundesländer, die regeln, wo und wann das Sammeln gestattet ist. In vielen Fällen ist das Betreten von eingezäunten Waldstücken, Schonungen oder Dickungen untersagt. In einigen Regionen – wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein – ist das Sammeln sogar zeitlich eingeschränkt und nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erlaubt. In Niedersachsen gilt die Regelung des § 23 NWaldLG zu beachten.
5. Die Konsequenzen von Verstößen
Wer gegen die Sammelvorgaben verstößt, sei es durch das Sammeln geschützter Pilze oder durch das Überschreiten der erlaubten Mengen, riskiert empfindliche Strafen. Bußgelder können im vierstelligen Bereich liegen, und in extremen Fällen kann es sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Besonders hart trifft es Pilzsammler, die in großem Stil und gewinnorientiert sammeln. Hier drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch die Beschlagnahmung der gesammelten Pilze.
Fazit
Das Pilzesammeln ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die jedoch an Regeln gebunden ist. Insbesondere der Schutz seltener Arten wie des Bronzeröhrlings ist gesetzlich verankert und sollte von jedem Pilzsammler beachtet werden. Um sicherzustellen, dass Sie auf der sicheren Seite bleiben, sollten Sie die regionalen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen genau kennen. Also: Lieber vorsichtig und im Einklang mit den Gesetzen sammeln.