Alkoholisierte Fahrt auf dem E-Scooter: Welche Konsequenzen drohen
Doch Vorsicht: Die rechtlichen Konsequenzen bei einer Alkoholfahrt auf dem E-Scooter können genauso gravierend sein wie am Steuer eines Autos.
Das Oberlandesgericht Dresden hat diese Thematik in einem Urteil aus dem Jahr 2022 (Az.: 1 OLG 21 Ss 297/22) klar unterstrichen.
Der Fall
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Zwickau einen Fahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit auf dem E-Scooter zu einer Geldstrafe von 37 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Nachdem das Landgericht Zwickau die Berufung der Staatsanwaltschaft ablehnte, landete der Fall vor dem OLG Dresden. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf und stellte fest, dass eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreichend berücksichtigt worden war.
E-Scooter als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG
Das Gericht stellte klar, dass E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Daher gelten für alkoholisierte Fahrten auf einem E-Scooter dieselben Vorschriften wie für Autos. Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB wird grundsätzlich die Fahreignung infrage gestellt, wenn der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) erfüllt ist. In der Praxis bedeutet das: Wer alkoholisiert auf einem E-Scooter fährt, riskiert den Führerscheinentzug und andere Sanktionen, wie sie auch bei einer Alkoholfahrt mit dem Auto gelten.
Ausnahmen – gibt es sie?
In bestimmten Fällen kann ein Gericht zwar auf den Führerscheinentzug verzichten, doch dies erfordert eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände. Wenn Hinweise auf einen Ausnahmefall vorliegen – etwa durch das Verhalten des Täters nach der Tat oder aufgrund der Persönlichkeit – kann das Gericht in seltenen Fällen von einer Entziehung der Fahrerlaubnis absehen.
Die Promillegrenzen beim E-Scooter
Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer:
- Ab 0,3 Promille: Es drohen Konsequenzen, wenn eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegt.
- Ab 1,0 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – ab diesem Wert liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor, und der Führerschein kann für mindestens 6 Monate entzogen werden.
Tipps für eine sichere Fahrt
Wer einen Abend mit Alkohol plant, sollte besser ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Selbst auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze: Ab 1,6 Promille drohen hier ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Fazit: Wer mit dem E-Scooter alkoholisiert unterwegs ist, setzt sich denselben rechtlichen Risiken aus wie bei einer Autofahrt. Verantwortungsvolles Verhalten schützt nicht nur den eigenen Führerschein, sondern auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Weitere Informationen finden Sie unter: Bußgeldkatalog für E-Scooter
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Oberlandesgericht Dresden – Az.: 1 OLG 21 Ss 297/22 – Urteil vom 04.11.2022